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   BPatG, 10.03.1999 - 29 W (pat) 45/97   

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BPatG, 10.03.1999 - 29 W (pat) 45/97 (https://dejure.org/1999,40458)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.1999 - 29 W (pat) 45/97 (https://dejure.org/1999,40458)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 1999 - 29 W (pat) 45/97 (https://dejure.org/1999,40458)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft -

    (29 W (pat) 45/97) sowie (28 W (pat) 94/01) seien registriert worden.

    b) Die Wortmarke "drink & fun" (BPatG 29 W (pat) 45/97) ist nur deshalb als schutzfähig eingestuft worden, weil sich die beiden Begriffe, "drink" für Getränk und "fun" für "Spaß" nicht zu einer plausiblen Gesamtaussage zusammenfügen, während das vorliegende Wortzeichen eine für jeden verständliche Gesamtbedeutung aufweist.

  • BPatG, 23.05.2013 - 25 W (pat) 594/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GUTEN MORGEN FRUCHT" - keine Unterscheidungskraft

    So sei die angemeldete Bezeichnung "Fisch und fertig" (Beschluss vom 7.3.2007, 32 W (pat) 93/05) trotz des deutlich warenbezogenen Anklangs nicht als eine unmittelbar beschreibende Warenangabe oder gar als ein generischer Gesamtbegriff, sondern als mehrdeutig und interpretationsbedürftig angesehen worden, und ebenso sei die Anmeldemarke "drink & fun (Beschluss vom 10.3.1999, 29 W (pat) 45/97) nicht als unmittelbar warenbeschreibende oder sloganartige Wortfolge beurteilt worden.
  • BPatG, 18.04.2013 - 25 W (pat) 556/12

    Markenbeschwerdeverfahren - " VITAMINGENUSS " - keine Unterscheidungskraft

    Daher habe auch das Bundespatentgericht in seinen Entscheidungen in den Wortkombinationen betreffend die Anmeldezeichen "Aqua fun" (Beschluss vom 28. November 2001, 32 W (pat) 245/00) und "drink & fun" (Beschluss vom 10. März 1999, 29 W (pat) 45/97) keinen brauchbaren, unmittelbar sachbeschreibenden Inhalt erkannt und diese Bezeichnungen als unterscheidungskräftig angesehen.
  • BPatG, 23.05.2013 - 25 W (pat) 593/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN FRUCHT" - keine Unterscheidungskraft

    So sei die angemeldete Bezeichnung "Fisch und fertig" (Beschluss vom 7.3.2007, 32 W (pat) 93/05) trotz des deutlich warenbezogenen Anklangs nicht als eine unmittelbar beschreibende Warenangabe oder gar als ein generischer Gesamtbegriff, sondern als mehrdeutig und interpretationsbedürftig angesehen worden, und ebenso sei die Anmeldemarke "drink & fun (Beschluss vom 10.3.1999, 29 W (pat) 45/97) nicht als unmittelbar warenbeschreibende oder sloganartige Wortfolge beurteilt worden.
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